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Platzordnung des Tennisclub Haßloch

1. Allgemeines

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1.1 Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot. Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und anderes Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.

1.2 Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

1.3 Das gesamte Clubhaus darf nur mit Freizeitschuhen oder gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- und/oder Schmutzreste hinterlassen.

1.4 Bitte achten Sie stets auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen auf der Anlage wird vom Verein keine Haftung übernommen.

1.5 Es wird von jedem erwartet, dass er die Anlage und ihre Einrichtungen schonend behandelt und sie in Ordnung hält. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart oder dem Leiter des Technischen Ausschusses (Peter Kramer: Tel. 0176 47889558, E-Mail: technik@tc-hassloch.de) mitzuteilen, bzw. in die aushängende Mängelliste einzutragen.

1.6 Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

1.7 Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Geschirr, Gläser und Leergut aus der Vereinsgaststätte müssen wieder zurückgebracht werden.

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2. Weisungsrecht

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2.1 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Sportwart in Abstimmung mit dem Leiter des Technischen Ausschusses und dem Platzwart. Das Recht des Vorstands die Plätze jederzeit zu sperren bleibt davon unberührt.

2.2 Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu ermöglichen. 

2.3 Den Anweisungen des Vorstands und Platzwarts ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden. Wiederholte Verstöße können mit einem Anlagenverbot geahndet werdet.

2.4 Der Vorstand und Platzwart haben das Recht zu Platz- und Buchungskontrollen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.

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3. Spielberechtigung Freiplätze

 

3.1 Aktive Mitglieder sind zur Nutzung der Freiplätze berechtigt.

3.2 Passive Mitglieder haben auf den Freiplätzen grundsätzlich keine Spielberechtigung. Zur Klärung ihrer Spielfähigkeit haben sie jedoch während der Freiplatzsaison, nach Voranmeldung beim Sportwart, einmalig die Gelegenheit, eine Woche lang Tennis zu spielen. Nach dieser Zeit müssen sie sich entscheiden, ob der Status der Mitgliedschaft geändert werden soll.

3.3 Gäste sind nur spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind, oder vorübergehend in Haßloch weilen. Mitglieder haften insofern für ihre Gäste. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstands.

3.3.1 Spielberechtigt sind Gastspieler erst nach Bezahlung der Gastspielergebühr. Die Gastspielergebühr pro Stunde und Platzseite beträgt 7,50 €. Die Gebühr ist in der Gaststätte, beim Platzwart oder anwesenden Vorstandsmitgliedern zu entrichten, bzw. in einem verschlossenen Umschlag (beschriftet mit Namen) in den Briefkasten im Flur neben dem Münztelefon einzuwerfen.

3.3.2 Ausgenommen von der Gastspielergebühr sind Gäste aus den Partnerstädten der Gemeinde Haßloch, aktive Mitglieder des TSV und TC RW Hassloch, sowie Interessenten für eine Mitgliedschaft während der Schnupperphase. Die Schnupperphase ist auf eine Woche begrenzt.

3.3.3 Eine Platzreservierung mit Gastspielern im Voraus ist nicht möglich, sie kann nur am gleichen Tag erfolgen (Plätze 8 bis 11). Mitglieder sind zum Spielen stets bevorrechtigt.

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4. Platzpflege

 

4.1 Auf abgetrockneten Plätzen darf nicht gespielt werden. Die Tennisplätze sind grundsätzlich vor und nach dem Spielen zu wässern. Ausnahme ist lediglich, wenn die Spielfläche witterungsbedingt feucht ist. Bei ungleichmäßiger Feuchtigkeit des Platzes (z. B. Waldseite feucht, andere Seite trocken), ist der trockene Teil des Platzes manuell mit dem Schlauch zu wässern.

4.2 Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wiederherzustellen. Auf den Plätzen stehen Scharierhölzer (Holzschaber) zur Verfügung. Wer sich in der Benutzung des Gerätes unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich bitte an den Platzwart.

4.3 Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (bis zum Rand) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass der Sand auch auf dem Platz bleibt und sich nicht am Rand ablagert.

4.4 Die Linien sind mit den Linienbesen zu kehren.

4.5 Abziehen, Liniensäubern und Wässern ist – in der genannten Reihenfolge – stets Aufgabe der Spieler/-innen, die den Platz zuvor bespielt haben.

4.6 Die Abzugsmatten und Linienbesen sind außerhalb des Laufbereichs an den hierfür vorgesehenen Haken (rote Kennzeichnung) aufzuhängen.

4.7 Bei anhaltendem Regen muss das Spiel rechtzeitig unterbrochen werden.

 

5. Platzbuchung/-belegung

 

5.1 Spielberechtigt ist nur, wer seine Platzbelegung ordnungsgemäß durch leserliche Eintragung seines Vor- und Nachnamens in die ausgehängte Platzbelegungsliste vorgenommen hat.

5.2 Gäste müssen im Belegungsplan mit dem Zusatz „(Gast)“ gekennzeichnet werden.

5.3 Zu Spielbeginn dürfen nur eine Zeiteinheit im Einzel bzw. zwei Zeiteinheiten im Doppel belegt werden. Eine erneute Eintragung kann erst nach Ablauf der Spielzeit erfolgen.

5.4 Auf den Plätzen 1 bis 7 ist eine Platzbelegung einen Tag vorher möglich. Auf den Plätzen 8 bis 11 ist eine Eintragung grundsätzlich nur am gleichen Tag erlaubt, wenn die Spieler*innen vom Zeitpunkt der Eintragung bis zum Spielbeginn anwesend sind. Jugendliche bis 10 Jahre können nach 17 Uhr nur die Plätze 5 bis 9 belegen.

5.5 Die auf dem Belegungsplan vorgegebenen Zeiten sind verbindlich und können nicht eigenmächtig angepasst werden. Die Buchungszeit beinhaltet die Zeiten für die obligatorische Platzpflege.

5.6 Zur Vermeidung von Stoßzeiten in den Abendstunden wird von allen Mitgliedern, welche die Möglichkeit haben vor 17:00 Uhr zu spielen, erwartet, dass sie davon Gebrauch machen.

5.7 Meinungsverschiedenheiten bei der Platzbelegung sollten bei der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme fair zwischen den betroffenen Spieler/-innen beigelegt werden.

 

6. Sonderregelungen Trainings- und Turnierbetrieb

 

6.1 Freundschaftsturniere können nur in den medenrundenfreien Zeiten stattfinden und sind ordnungsgemäß beim Sportwart anzumelden, der die für das Turnier erforderlichen Plätze reserviert. Pro Spieltag darf höchstens ein Freundschaftsturnier stattfinden. Montags bis freitags müssen Freundschaftsturniere vor 17 Uhr beendet sein.

6.2 Für das Jugendtraining ist grundsätzlich Platz 5 vorgesehen.

6.3 Für Privat- und Sondertraining steht den Trainern, bei mit Namen versehener Eintragung in die Platzbelegungsliste, Platz 6 und 7 zur Verfügung. Nichtmitglieder haben dabei die festgelegte Gastspielergebühr zu entrichten. Während der Medenspiele dürfen freie Plätze nicht durch Nichtmitglieder belegt werden. Als Trainer gelten im Sinne dieser Regelung nur solche, die offiziell für den Verein tätig sind.

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