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Hallenordnung

Wir weisen alle Hallenspieler darauf hin, dass unsere Tennishalle und Umkleiden pfleglich zu behandeln sind und bitten darauf zu achten, dass die nachfolgende Hallenordnung von allen Nutzern unserer Tennishalle eingehalten wird.

 

Unsere Tennishalle wurde mit einem hochwertigen Hallenbodenbelag ausgestattet. Es liegt deshalb im Interesse aller, den Boden so schonend wie möglich zu behandeln.

Wir bitten deshalb um Verständnis für folgende Regelung:

 

1. Schuhwerk

 

Die Halle darf nur mit sauberen Hallentennisschuhen (helle, glatte non-marking Sohle) betreten werden. Dies gilt auch für Zuschauer.

 

2. Speisen & Getränke

 

Das Mitnehmen von Speisen und offenen Getränken in die Halle ist untersagt.

 

3. Rauchen

 

Das Rauchen in der Halle ist strengstens verboten.

 

4. Fenster

 

Aus Energieeinsparungsgründen sollen die Fenster möglichst wenig geöffnet werden. Sie sind beim Verlassen der Halle zu schließen.

 

5. Anweisungen

 

Den Anordnungen der Platzwarte sowie der Mitglieder des Gesamtvorstandes ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen für die Buchung der Tennishalle, die Sie bei der Buchung über eBuSy akzeptieren. Darin verpflichtet sich der Mieter im Schadensfall zu einer Vertragsstrafe (35 € ohne Nachweis der Höhe des Schadens), wenn er selbst oder Dritte, die für ihn bzw. mit ihm spielen oder durch diesen Zutritt zur Halle erlangen, gegen die Hallenordnung verstoßen. Daneben behält sich der Tennisclub Haßloch vor, Schadenersatz für darüber hinaus gehende Schäden geltend zu machen.

 

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hallenordnung, trotz Ermahnung, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Der Gekündigte hat dann einen eventuell entstehenden Mietausfall zu tragen.

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