top of page

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Liebe Mitglieder,

​

der Vorstand des TC Haßloch e.V. lädt gemäß § 19 der Vereinssatzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 19. April 2024 um 19.00 Uhr in den Tennisclub, Ludwig-Gramlich-Str. 3, 67454 Haßloch ein. Wir planen die Mitgliederversammlung wie im Vorjahr im Freien durchzuführen, bei schlechtem Wetter gehen wir nach drinnen.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan und jedes volljährige Mitglied sollte von seinem Stimmrecht Gebrauch machen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Das Team um Patrick Paulus wird Bratwürste, Rindswürste und Saumagen im Brötchen anbieten. :-)

Eine Anmeldung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme. Zur besseren Organisation (Bestuhlung, Verpflegung, etc.) bitten wir alle teilnehmenden Mitglieder um kurze Registrierung. Bitte je Mitglied eine eigenständige Anmeldung vornehmen.

 


Tagesordnung

​

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Wahl eines Protokollführers
5. Bericht des ersten Vorsitzenden
6. Bericht des zweiten Vorsitzenden
7. Bericht des Schatzmeisters
8. Bericht der Sportwartin
9. Bericht der Jugendwarte
10. Bericht des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
11. Bericht des Vorsitzenden des Technischen Ausschusses
12. Bericht der Kassenprüfer
13. Entlastung des Vorstands
14. Satzungsänderungen
15. Vorstellung und Genehmigung des Investitionsplans 2024 inkl. Ausblick 2025
16. Anträge
17. Sonstiges / Fragen an den Vorstand

​

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen gemäß § 19 der Satzung spätestens bis zum 5. April 2024 schriftlich beim Vereinsvorstand vorliegen.

​

Zu Tagesordnungspunkt Nr. 14 Satzungsänderungen:

Die Satzung wird in einigen Punkten sprachlich präzisiert, weitere Punkte zur Änderung der Mitgliederversammlung vorgelegt. Zukünftig soll zur Mitgliederversammlung via E-Mail/Newsletter, auf der Homepage des Vereins und durch Aushang im Clubheim am schwarzen Brett (neben dem Eingang zur Vereinswirtschaft/gegenüber dem Turnierzimmer) eingeladen werden. Die Veröffentlichung im Bürgerblatt Haßloch (früher Amtsblatt) soll entfallen.

Der entsprechende Passus in der Satzung, der keine Einladung durch das Bürgerblatt mehr vorsieht, soll neu lauten:

"§ 19 Einberufung der Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich bis spätestens Ende April statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen in Textform einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch Veröffentlichung auf der vereinseigenen Homepage, durch Einladung per E-Mail und durch Aushang am schwarzen Brett neben dem Eingang zur Vereinswirtschaft zu erfolgen."

Die weiteren Änderungsvorschläge entnehmen Sie bitte entweder der Vereinshomepage unter www.tc-hassloch.de/satzungsaenderung2024 oder dem Aushang am schwarzen Brett.

bottom of page